Privilegien

Wachsender Deutschenhass, besonders gegen die in Russland lebenden Deutschen, entwickelte sich ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

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Die zugesagten Privilegien der Einwanderer und ihr wirtschaftlicher Aufschwung brachten den deutschen Kolonisten viel Neid und Hass durch die russische Bevölkerung ein.

Die Aufhebung ihrer bei der Ansiedlung zugesagten Rechte, wurden im Jahre 1871 aufgehoben und schon im Jahre 1874 die allgemeine Wehrpflicht auf die Deutschen ausgedehnt. Die besondere Lage der Deutschen in Russland, verschlechterte sich und hatte eine Auswanderungswelle zur Folge. Viele Familien begaben sich auf Übersee zur Weiterwanderung nach Nord- und Südamerika.

Mit der Ermordung Alexanders II. im Jahre 1881 und der Thronbesteigung Alexanders III. (1881-1894) begann die Russifizierung der deutschen Kolonien. Die deutschen Volks- und Zentralschulen werden verstaatlicht und die russische Unterrichtssprache eingeführt. .

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges, am 1. August im Jahre 1914, dienten die deutschen Kolonisten in der russischen Armee und wurden trotzdem zu Feinden des Russischen Reiches erklärt.

Im Februar 1915 beschließt die russische Regierung die Liqudiationsgesetze zur Enteignung des deutschen Grundbesitzes und im Juli das Schließen aller deutschen Schulen. Ein Versammlungs- und Sprachverbot der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit sowie im kirchlichen Raum tritt in Kraft. Nur durch die Revolutionsgeschehnisse und den schneereichen Winter (s.unter) https://www.bessarabien.blog/bessarabien-1916  wird die Mitte Januar 1917 geplante Deportation der Bessarabiendeutschen in die Weiten Sibiriens verhindert. Die bereitgestellten Waggons für den Abtransport der Deutschen wurden abgezogen.

Im April 1917 findet ein erster gesamtdeutscher Kongress in der Geschichte der Deutschen in Russland zur Gründung eines Zentralkomitees aller Russlanddeutschen statt. Die Wiedereröffnung der deutschen Schulen findet im Mai des Jahres 1917 statt.

Im Januar 1918 besetzt rumänisches Militär Bessarabien und eine Angliederung Bessarabiens an Rumänien, vorerst als regionale Autonomie, erfolgt im April 1918. Mit dem Bukarester Friedensvertrag erfolgt der endgültige Anschluss Bessarabiens an Rumänien.

Die UDSSR erkannte die Ansiedlung Bessarabiens an Rumänien nicht an.

Der rumänische Staat führte eine eigene Landreform durch, bei der Grundbesitz über 100 Hektar enteignet wurde. Veränderungen in vielen Bereichen sollten folgen.

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